Mustervertrag

Zwischen

Dr. Andreas Trunschke, Elsa-Brandström-Weg 3, D-14822 Borkwalde – nachfolgend Betreiber genannt,

und

… – nachfolgend Subdomain-Betreiber genannt,

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand

1.1. Gegenstand des Vertrages sind die folgenden Subdomains von MeinOrtBloggt.de:

ort.meinortbloggt.de

1.2. Zu diesen Subdomains gehören untrennbar:

§ 2 Pflichten des Betreibers

2.1. Der Betreiber stellt dem Subdomain-Betreiber die Software, die Konzepte sowie die Serverkapazität und die Subdomain kostenlos zur Verfügung.

2.2. Der Betreiber übernimmt kostenlos alle technisch-administrativen, verwaltenden und buchhälterischen Aufgaben. Insbesondere sichert er einen aktuellen Stand der Software, die Weiterentwicklung der Software sowie die pünktliche Überweisung des Anteils an den Werbeeinnahmen.

2.3. Der Betreiber schult den Subdomain-Betreiber bei Bedarf kostenlos im Gebrauch der Software von ort.meinortbloggt.de, soweit dies zum eigenständigen Betreiben erforderlich ist. Zur Schulung gehört auch eine dauerhafte Online-Unterstützung.

2.4. Der Betreiber kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Nutzungsbedingungen, der Netiquette, der Datenschutzerklärung und des Werbekonzeptes und setzt im Konfliktfall deren Einhaltung durch. Bei einem entdeckten Verstoß informiert er umgehend den Subdomain-Betreiber.

2.5. Der Betreiber enthält sich jeder detaillierten Einmischung in die Entwicklung der Subdomain, sofern nicht Abs. 2.3. betroffen ist.

§ 3 Rechte des Betreibers

3.1. Der Betreiber darf jederzeit Einblick in das Backend der Subdomain nehmen.

3.2. Soweit es für die Durchsetzung der Nutzungsbedingungen, der Netiquette, der Datenschutzbestimmungen und des Werbekonzeptes erforderlich ist, darf er Eingriffe in die Inhalte der Subdomain vornehmen. Über jeden Eingriff informiert er sofort den Subdomain-Betreiber.

3.3. Der Betreiber darf jederzeit subdomainübergreifende Werbung schalten.

3.4. Der Betreiber darf jederzeit Links auf eigene Webseiten in der Blogroll und Werbung für eigene Projekte im Rahmen des Werbekonzeptes kostenlos schalten. Ausgenommen von der Kostenlosigkeit ist die DonationCloud.

§ 4 Pflichten des Subdomain-Betreibers

4.1. Der Subdomain-Betreiber führt die Webseite ort.meinortbloggt.de eigenverantwortlich, aktiv und auf eigenes Risiko. Insbesondere sichert er den ständigen und aktuellen Betrieb der Software und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen, der Netiquette, der Datenschutzbestimmungen und des Werbekonzeptes.

4.2. Der Subdomain-Betreiber bemüht sich aktive um Autoren und Kommentatoren. Er versteht sich in erster Linie als Verwalter der Subdomain, der deren für viele offenen Betrieb sichert.

4.3. In seinen eigenen Artikeln und Kommentaren nimmt er eine klare Trennung zwischen administrativen und in inhaltlichen Inhalten vor. Er arbeitet dazu mit mindestens zwei Nutzernamen, z.B. „Redakteur“ und „Vorname“.

4.4. Der Subdomain-Betreiber bemüht sich aktiv um Werbeeinnahmen und trägt so zur finanziellen Absicherung des Betriebs von MeinOrtBloggt.de bei.

4.5. Der Subdomain sichert ein einheitliches Layout von MeinOrtBloggt.de.

4.6. Der Subdomain-Betreiber beteiligt sich mit eigenen Vorschlägen aktiv an der konzeptionellen Weiterentwicklung von MeinOrtBloggt.de.

§ 5 Rechte des Subdomain-Betreibers

5.1. Im Rahmen der Nutzungsbedingungen, der Netiquette, der Datenschutzbestimmungen und des Werbekonzeptes kann der Subdomain-Betreiber eigenverantwortlich die Subdomain gestalten. Das betrifft insbesondere:

  • Headerfoto,
  • Anordnung der Widgets,
  • Einrichtung von Kategorien,
  • eigene inhaltliche Schwerpunktsetzungen,
  • Festsetzung der Menütitel,
  • Preisgestaltung der Werbemöglichkeiten.

5.2. Der Subdomain-Betreiber kann Vorschläge für eine Anpassung der Software und des Konzeptes an die jeweiligen örtlichen und regionalen Gegebenheiten vorschlagen.

5.3. Der Subdomain-Betreiber hat das Recht auf eine angemessene Schuldung und ständige Betreuung hinsichtlich der Anwendung der Software von ort.meinortbloggt.de.

5.4. Der Subdomain-Betreiber kann einzelne Aufgaben an Dritte weitergeben. Seine Gesamtverantwortung bleibt davon unberührt.

5.5. Der Subdomain-Betreiber hat Anspruch auf einen angemessenen Anteil an den Werbeeinnahmen.

§ 6 Werbeeinnahmen

6.1. Der Betreiber und der Subdomain-Betreiber bemühen sich aktiv um Werbeeinnahmen im Rahmen des Werbekonzeptes. Die Werbeeinnahmen werden geteilt.

6.2. Die Werbeeinnahmen werden durch den Betreiber verwaltet. Der Anteil des Subdomain-Betreibers wird monatlich überwiesen. Zahlungstermin ist der 10. Tag des Folgemonats.

6.3. Der Subdomain-Betreiber kann jederzeit Einblick in die durch seine Subdomain erwirtschafteten Beträge. Halbjährlich erhält er eine schriftliche Übersicht.

6.4. Von den Netto-Werbeeinnahmen erhält der Subdomain-Betreiber 75 vom Hundert. Je nach Betreuungsaufwand für den Betreiber kann dieser Anteil auf 80 vom Hundert steigen oder auf 70 vom Hundert sinken.

6.5. Für die Ersteinrichtung der Subdomain werden 50 Euro von den Werbeinnahmen einbehalten.

§ 7 Vertragsdauer und Auflösung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Danach wird er unbegrenzt fortgesetzt.

7.2. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann er durch beide Seiten jederzeit aufgelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere

  • die dauerhafte Verletzung der Nutzungsbedingungen, der Netiquette, der Datenschutzbestimmungen und des Werbekonzeptes und
  • die persönliche Unmöglichkeit für eine der beiden Seiten, den Vertrag fortzusetzen.

7.3. Eine Auflösung des Vertrages bedarf der Schriftform.

7.4. Im Falle der Auflösung des Vertrages ist der Subdomain-Betreiber verpflichtet, für ein Jahr keine vergleichbare Webseite zu unterhalten oder sich an einer solchen zu beteiligen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

8.1. Betreiber und Subdomain-Betreiber bemühen sich, alle Fragen im gegenseitigen Einvernehmen und kooperativ zu regeln.

8.2. Sie konsultieren sich regelmäßig. Mindestens einmal im Jahr beraten Sie sich offline.

§ 9 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

9.1. Gerichtsstand ist Potsdam.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die vertragschließenden Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

9.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich dieser Vertrag als lückenhaft erweist.

Borkwalde, …

(Unterschriften)

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